Die Union im Plesseland

Verkehrsregelung im Bereich der Feldtor- Passage

zur Beschlussfassung im Ortsrat und anschließend im Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates stellen wir folgenden Antrag:


Die Verwaltung wird beauftragt, sich gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern und Geschäftsleuten unter Einbeziehung des Landkreises Göttingen (untere Straßenverkehrsbehörde, Bauamt) für eine Neuregelung der Verkehrsströme im Bereich des Kaufcenters Bovenden wie folgt einzusetzen:
Gruppe im Ortsrat BovendenGruppe im Ortsrat Bovenden

1. Unter Wegfall des Verkehrszeichens 267 (Verbot der Einfahrt) in der Höhe Feldtorapotheke/ehemals Schlecker wird die freie Ausfahrt vom Kaufcenter auf den Feldtorweg möglich, wobei die Ausfahrt durch Verkehrszeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) geregelt wird.

2. Die Ausfahrt vom Grundstück der Sparkasse Göttingen in Bovenden wird durch Verkehrszeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) eingeschränkt.

3. Im Bereich der Ausfahrt der Ausfahrt vom Kaufcenter zur Göttinger Straße wird im an diese ostwärts angrenzenden Bereich des Aldi-Parkplatzes ein Parkverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen geschaffen. Nach wie vor ist zur Göttinger Straße eine Linksabbiegespur wünschenswert.

Begründung:

1. Die Verkehrssituation im Bereich der Ausfahrten vom Kaufcenter und der Sparkasse zum Feldtorweg ist nach wie vor unbefriedigend und wird neben dem sich kreuzenden Fahrzeugverkehr durch Fußgänger, die die nahe gele-genen Fußgängerüberwege nicht nutzen erschwert. Mitglieder des Ortsrates haben mehrere Beinaheunfälle beobachtet.
Unter Ausnutzung der beiden Kreiselverkehre in Höhe der Göttinger Straße und des Mühlenwegs kann die zu Ziffer 1. vorgeschlagene Verkehrsführung die Verkehrssicherheit erhöhen, zumal die Ausfahrt des Kaufcenters zur Göt-tinger Straße entlastet wird.

2. Im Bereich des Kaufcenters besteht auf dem Großteil der Fläche für den ab-fließenden Verkehr eine „Pseudo“-Einbahnstraßensituation. Mit den vorge-schlagenen Regelungen soll eine Reduzierung der Durchfahrtgeschwindigkeiten erreicht werden.

3. Problematisch ist die Verkehrssituation für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t bzw. tiefergelegte Fahrzeuge. Für diese ist die Ausfahrt Feldtorweg bislang nicht geeignet, technische Änderungen der Höhenniveaus sind dringend ge-boten. Daher ist an eine Regelung mit Verkehrszeichen 209 im Bereich der Ausfahrt Göttinger Straße zunächst nicht gedacht. Dort ist eine Linksabbiege-spur wünschenswert.