die Gruppe stellt zur sofortigen Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 4. Mai 2018 folgenden Antrag:
CDU Bovenden - Transparenz der Haushaltsberatungen verbessern Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass zwischen der Ratssitzung, in der der Etatentwurf eingebracht wird, und der Ratssitzung, in der über den Etatentwurf und über die Haushaltssatzung entschieden wird, ein Zeitraum von mindestens sechs Wochen vergeht. Dieser Beschluss gilt für die Etatberatungen für das jeweilige Haushaltsjahr, ausdrücklich nicht für die Verabschiedung von Nachtragshaushalten.
Begründung:
Der Gemeinderat des Flecken Bovenden zeichnet sich dadurch aus, die Beratungen über die Haushaltssatzungen und den Haushaltsplan eines Kalenderjahres ernst zu nehmen. Üblich ist nach einer Phase der Sichtung des Etatentwurfs durch die einzelnen Ratsmitglieder und einem ersten Abstimmungsgespräch mit dem Kämmerer, der Rückfragen zum Etatentwurf im Rahmen von Gruppen- bzw. Fraktionssitzungen klärt, dass nahezu zeitgleich bereits die ersten Ausschusssitzungen zur Entscheidung über Einzelpläne des Haushalts stattfinden. Regelmäßig wird der Etatentwurf bislang nach gut vier Wochen d. h. nach der Einbringung in der Ratssitzung im November bereits am ersten Freitag im Dezember eines Kalenderjahres verabschiedet.
Mit Blick auf die von allen Fraktionen und Gruppen gewünschte umgehende Weiter-leitung der verabschiedeten Haushaltssatzung und des Haushaltsplans an die Kommunalaufsicht zwecks Genehmigung und Einleitung von Ausschreibungen, soll es nach dem Willen der Gruppe im Gemeinderat bei einer Beschlussfassung am ersten Freitag im Dezember eines Kalenderjahrs bleiben.
Nur erweist sich aus der Dichte des Terminkalenders und der notwendigen Abstimmung zwischen den beteiligten Fraktionen das Bedürfnis einer Entzerrung der Gestalt, dass der Etatentwurf zukünftig im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderates Mitte Oktober eines Kalenderjahres besprochen werden sollte oder aber der Entwurf noch früher in die Beratungen eingespeist wird. Letzte Orientierungsdaten, die unter anderem sicherstellen, dass ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht werden kann oder auch nicht, werden ohnehin regelmäßig nur nach Eingang der Orientierungsdaten aus dem kommunalen Finanzausgleich Ende November eines Kalenderjahres herrschen. Der jeweilige Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes berücksichtigt regelmäßig Orientierungsdaten aus dem Frühjahr.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen Ihr
Harm Adam
Gruppensprecher