Die Union im Plesseland

Antrag der CDU Gemeinderatsfraktion an den Gemeinderat zur Durchführung einer Einwohnerbefragung zur Versorgung der Gemeinde mit Trinkwasser

Liebe Bürgerinnen und Bürger Bovendens,

wir halten Wort: mit dem beigefügten Antrag fassen wir die Position der Bovender CDU, die wir während des Kommunalwahlkampfes und seit der Konstituierung der Ratsgremien immer vertreten haben, zusammen.

Die Fraktion hat die Hoffnung, dass der Antrag in der Ratssitzung vom 3. Februar eine Mehrheit findet, sobald im Abstimmungsverfahren geklärt worden ist, dass eine Einwohnerbefragung stattfinden soll und der Bürgerbefragung von 2008 keine juristische (oder politische) Sperrwirkung beizumessen ist.

Zu interfraktionellen Gesprächen zwecks Modifikationen des Textes, nicht der inhaltlichen Kernaussagen, sind wir gerne bereit.

zur Beschlussfassung im Gemeinderat vom 3. Februar 2017 stellen wir den folgenden Antrag:
Weiches Wasser oder Status quoWeiches Wasser oder Status quo
1. Der Gemeinderat respektiert das ablehnende Ergebnis der Bürgerbefragung zur Beimischung von Oberflächenwasser aus 2008. Gleichwohl nehmen wir zur Kenntnis, dass in der Bevölkerung die Diskussion über eine Versorgung der Gemeinde mit weichem Wasser nicht verstummt ist. Seitens der Gemeindewerke Bovenden wurden in den zurückliegenden Jahren die technischen und rechtlichen Voraussetzungen einer Nanofiltration des Bovender Wassers mit dem Ziel einer Trinkwasserversorgung mit Wasser mittlerer Härte sowie des Bezugs von weichem Wasser über die Stadtwerke Göttingen AG bei Aufrechterhaltung der bisherigen Versorgungsstruktur als Auffanglösung geprüft. Die Harzwasserwerke hatten eine direkte Belieferung von weichem Oberflächenwasser abgelehnt.
In einer Einwohnerbefragung sollen die vom Rat präferierten zwei Entscheidungsmöglichkeiten den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden. Aus Respekt vor dem Bürgervotum von 2008 ist eine der Entscheidungsalternativen die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in der bisherigen Form.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Einwohnerbefragung zu der Frage vor-zubereiten, ob es bei der bisherigen Ausgestaltung der Bovender Wasserversorgung bleiben oder aber – bei Aufrechterhaltung der bisherigen Versorgung als Auffanglösung – weiches Wasser von der Göttinger Stadtwerke AG bezogen werden soll.

3. Unabhängig von den Regelungen des NKomVG seit der Novellierung mit Wirkung vom 27.11.2016 ist für die Befragung eine Satzung zu verabschieden, in der die Details der Abwicklung der Einwohnerbefragung zu regeln sind. Über den Satzungsentwurf sowie die Details seitens der Verwaltung durchzuführender öffentlicher Veranstaltungen zu Bürgerinformationen berät der Bau- und Umweltausschuss. Die Beschlussfassung erfolgt im Gemeinderat.

4. Es werden im zeitlichen Vorfeld der Einwohnerbefragung in allen Ortsteilen durch die Verwaltung öffentliche Veranstaltungen mit Bürgerinformationen zu den Entscheidungsalternativen der Einwohnerbefragung vorbereitet und mit Fachleuten durchgeführt, wobei die Ortsräte der Ortsteile Spanbeck und Billingshausen sowie Emmenhausen und Harste entscheiden können, die Veranstaltungen an einem vereinbarten Ort gemeinsam durchzuführen. Hierzu sind insbesondere die technische Umsetzbarkeit sowie die entstehenden Kosten umfassend zu erläutern. Auf rechtliche Fragen zur Genehmigung und zur wasser- sowie zur kartellrechtlichen Bewertung ist einzugehen.

5. Die Mittel für die Informationsveranstaltungen und die Einwohnerbefragung werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Mit Ihrem Antrag möchte die CDU Fraktion den Versuch unternehmen, allen Mitgliedern des Gemeinderates einen zustimmungsfähigen Text vorzulegen, der es ermöglicht, die eigenen inhaltlichen Positionen aufrecht zu erhalten und dennoch zur Kenntnis zu nehmen, dass die Mehrheit der Bovender Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunalwahl vom 11. September 2016 Parteien gewählt haben, die sich für eine Bürgerbefragung nach der bis zum 27.11.2016 geltenden Rechtslage ausgesprochen haben. Zugleich gebietet es der Respekt vor dem Votum von 2008, den Bürgerinnen und Bürgern eine Bestätigung der damaligen Entscheidung zu ermöglichen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Harm Adam, Fraktionsvorsitzender